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Antonios Tips

Tauchverbote und -einschränkungen

Liebe Taucherinnen und Taucher

In den letzten Jahren sind immer mehr Gewässer in der Schweiz mit Tauchverboten und –einschränkungen belegt worden. Um den Überblick nicht zu verlieren, stellt Euch die Dive Academy eine Übersicht der momentan bekannten Verbote und Einschränkungen zur Verfügung. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und wird laufend aktualisiert werden. Es lohnt sich also, immer wieder einen Blick auf diese Homepage zu werfen.

Schweizer Seen


Bodensee

Allgemein gelten für den Bodensee folgende Verbote:Das Tauchen ist im Umkreis von 100 m um die Einfahrt von Häfen, die von Fahrgastschiffen benutzt werden, und Landestellen der Fahrgastschifffahrt ausserhalb öffentlicher Badeplätze verboten. Dies gilt auch für sonstige Hafeneinfahrten, wenn dadurch die Schifffahrt behindert wird.
Das Tauchen in markierten Fahrwassern ist verboten.
Es ist verboten, unbefugt an Fahrzeuge heranzuschwimmen oder sich daran zu hängen.

Goldach, Rietli
Dank Ausnahmebewilligung darf Westlich der Hafeneinfahrt getaucht werden. Damit aber nicht mitten in der Hafeneinfahrt aufgetaucht wird, muss der rot-weissen Kette entlang getaucht werden, die etwa 80 cm über dem Seegrund gespannt ist. Zudem darf die private und öffentliche Schifffahrt in keiner Weise behindert werden, muss an der Einstiegsstelle die Tauchflagge (Buchstabe A, gem. Art. 3.12 Bodensee-Schifffahrts-Ordnung BSO) gut sichtbar gesetzt werden und die Landestellen/Hafeneinfahrten nur unterhalb einer Minimaltiefe von 15 m traversiert werden.

Rorschach, Hauptbahnhof
Westlich der Schiffsanlegestelle Hauptbahnhof Rorschach und der Einfahrt zum Kleinboothafen Rorschach ist das Tauchen im Umkreis von 100 m um die Landestelle und Hafeneinfahrt zugelassen. Die private und öffentliche Schifffahrt darf jedoch in keiner Weise behindert werden, an der Einstiegsstelle muss die Tauchflagge (Buchstabe A, gem. Art. 3.12 Bodensee-Schifffahrts-Ordnung BSO) gut sichtbar gesetzt werden und die Landestellen/Hafeneinfahrten dürfen nur unterhalb einer Minimaltiefe von 10 m traversiert werden.
100 m östlich der Hafeneinfahrt beim Hauptbahnhof Rorschach (vor dem Strandbad) kann weiterhin getaucht werden.

Genfersee

Bouveret (VS), Ecole des Missions
Es ist verboten, an diesem Platz zu tauchen.

Les omblières (St. Gingolph, Chillon, Montreux)
Vom 15. November bis am 31. Januar, während der Laichzeit des Seesaiblings, besteht für diese Plätze ein Tauchverbot.

Boudry
L'interdiction temporaire et partielle de plonger est levée!

En effet, dès ce jour, il est à nouveau possible de plonger tous les jours, quelle que soit l'heure. Quelques travaux terrestres sont toutefois encore à entreprendre, mais ils sont sans incidence pour la plongée.
In Boudry darf wieder zu jeder Uhrzeit und an jedem Tag getaucht werden. Die Taucheinschränkung ist aufgehoben worden.

Rhein

Eschenz bis Schaffhausen
Das Tauchen im Rhein ist zwischen Eschenz und Schaffhausen verboten (offizielle Schiff-fahrtsstrasse).

Rheinau, Salmenwiese
Nachtruhe zwischen 22.00 Uhr und 07.00 Uhr. Gruppen ab 5 Personen sind bewilligungspflichtig (Tel. 052 305 40 80). Öffentliche Parkplätze an der Sandackerstrasse 8 benützen. Zugang zu Rhein und Schiffsstandplätze freihalten. Nicht tauchen bei Temperaturen über 20 °C und unter 10 °C.

Neuenburgersee

Vaumarcus (NE), La Monette
Von April bis Oktober ist es verboten an diesem Platz zu tauchen.

Verzasca und Maggia

Verzasca
Die Plätze Posse, Ponte dei salti, Misura dürfen das ganze Jahr betaucht werden.

Maggia
Die Plätze Ponte Brolla, Brontalla, Bignasco, Cavergno dürfen das ganze Jahr betaucht werden.
Tauchverbot besteht im restlichen Gebiet für beide Flüsse von Oktober bis Januar (Laichzeit Forellen), bis 1200 m am letzten Sonntag im März, über 1200 m am zweiten Sonntag im Juni und in den Bergseen die zweite Juniwoche (Beginn Fischereisaison).

Vierwaldstättersee

Rüttenen?

Brunnen, Eichwald
Nur Richtung Brunnen tauchen und das Gebiet Richtung Gersau meiden.

Hergiswil, Glasi
In den Sommermonaten ist das Tauchen im Bereich der Glasi nicht erlaubt (Bootsverkehr).
Parkverbot bei der Glasi-Bar. Es müssen die kostenpflichtigen Parkplätze beim Bootshafen benützt werden.

Hergiswil, Lopper
Zwischen 15. Oktober und 15. Dezember findet im nidwaldischen Teil des Vierwaldstättersees der für die lokale Fischerei wichtige Fang auf Saibling und Felchen statt. Sollten sich beim Ein-/Ausstieg Fischernetze (mit Bojen markiert) befinden, ist auf den Tauchgang zu verzichten. Sind die Netze in genügender Entfernung zum Ein-/Ausstieg gesetzt, muss die Tauchroute so geplant werden, dass es zu keinem Kontakt mit den Fischernetzen kommt.

Vitznau, Unterwilen (Brougier-Park)
Zone A = Seebereich: es gilt keine Taucheinschränkung.
Zone B = Landbereich: Ein- und Ausstieg ist hier vom 1. September bis 31. Mai gestattet; vom 1. Juni bis 31. August ist zwischen 10 Uhr und 20 Uhr der Ein- und Ausstieg verboten.
Zone C = Brougier-Park: Ein- und Ausstieg ist hier vom 1. September bis 31. Dezember verboten; vom 1. Juni bis 31. August ist zwischen 10 Uhr und 20 Uhr der Ein- und Ausstieg verboten.

Weggis, Riedsort
Situationsplan an Holzpalisade beim WC beachten. Für Ein- und Ausstieg nur Treppen westlich und östlich (wird noch erstellt) der Badezone verwenden. Badezone und Ausfahrt Bootshalle gelten als Tauchsperrzone. Tauchmaterial nur in der Taucherzone auslegen. Fahrzeuge nur auf dem Parkplatz parken.

Beckenried, Rütenen (01.03.2012)
Das Tauchverbot gilt immer noch. Das Gebiet wird weiterhin mittels Sonden und Messpunkten überwacht. Dabei kommt es immer wieder zu leichten Verschiebungen. So lange dieser Zustand noch vorhanden ist, kann (oder will) niemand das o.K für eine Freigabe geben. Wie lange das Verbot noch gilt, kann niemand genau prognostizieren. Der Auftrag für die Überwachung des Tauchgebiets obliegt bei der Firma Geotest AG (031/9100101).

Zugersee

Arth, Strick
Vom 15. Oktober bis 15. Dezember an diesem Platz nicht tauchen, um das Laichgebiet des seltenen Zuger Rötels (Seesaibling) zu schonen.

Walchwil, Grafstatt, Bootshaus Zugerstrasse 86
Treppe neben der Schiffshütte auf dem Privatgrundstück von Hr. Müller nicht mehr betreten.

Walchwil, Lothenbach/Grindwäsche
Parkverbot beim Restaurant Löwen in Walchwil.

Zürichsee

Zürich-Tiefenbrunnen, WZT
Neu ist eine Zone für Taucher geschaffen worden (schraffierte Fläche). Taucher sollen nur in dieser Zone auf- und abtauchen und immer die Tauchflagge bei der Brücke setzen. Ausserhalb der Sperrzone ist die Wasserfläche für Schiffe jederzeit frei zu halten.